Rechtsformen
Die Rechtsform des Nachbarschaftsraums - Fusion, Gesamtkirchengemeinde oder Arbeitsgemeinschaft - muss bis spätestens 31.12.2026 entschieden sein.
Das Verfahren muss bei der Kirchenverwaltung zuvor
- bei Inkrafttreten zum 1.1.2027 bis 30.6.2026
- bei Inkrafttreten zum 1.1.2026 bis 30.6. 2025
abgeschlossen sein.
Für die Umsetzung der gewählten Rechtsform müssen die genehmigungsfähigen Vereinbarungen/Satzungen jeweils spätestens bis April des Vorjahres der Kirchenverwaltung (Frau Zander) vorgelegt werden.
Alle Fristen auch hier: FAQ Vernetzte Beratung EKHN
Hier die Handreichung der EKHN zu Rechtsformen: Handreichung Rechtsformen
Termin: Online-Fragerunde „Direkt geklärt – Rechtsformen“ am 22.01.2025, 18-20 Uhr, mit Expert*innen zu Rechtsformen, Haushalt und Umsatzsteuer.
Eine Veranstaltung des Regionalbüros Vernetzte Beratung und der Ehrenamtsakademie der EKHN.
Zur Gesamtkirchengemeinde:
Zum Vorgehen der Formulierung einer Satzung:
• Transformationsunterstützung geht mit Steuerungsgruppe oder Personen, die beauftragt sind, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten, diesen (online oder präsentisch) durch.
(Fragen: Was soll geregelt werden? Was davon ist satzungsrelevant? Was bleibt offen und muss final juristisch in eine Formulierung gegossen werden?)
• Diesen Entwurf schaut Jo Hanns Lehmann als zuständiger Kirchenjurist der EKHN durch. Offene Fragen werden mitgegeben.
Arbeitsgrundlage "Auf dem Weg zur Gesamtkirchengemeinde"
Arbeitsgrundlage Mustersatzung für eine Gesamtkirchengemeinde
Die für das Dekanat zuständige Transformationsunterstützerin Ines Riermeier kommt gern zur Beratung in die Nachbarschaftsräume.
Ines Riermeier
Transformationsunterstützerin zuständig für Dekanat Darmstadt:
Ines Riermeier
ines.riermeier@ekhn.de
Mobil: 0151 14304729
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