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Drei Fusionen und eine Gesamtkirchengemeinde

Vier Gemeinden sind zur Segensgemeinde fusioniert.

Der Prozess ekhn2030 wird im Dekanat sichtbar: Zum 1. Januar haben sich drei neue Kirchengemeinden durch Fusion gebildet: die Evangelische Segensgemeinde Darmstadt, die Evangelische Kirchengemeinde in Darmstadt-Eberstadt sowie die Evangelische Kirchengemeinde Roßdorf und Gundernhausen. Zudem ist die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mühltal entstanden.

Gemeinden schließen sich zusammen
Prozess „ekhn2030“ nimmt im Evangelischen Dekanat Darmstadt Gestalt an


Das neue Jahr bringt Veränderungen für die Kirchengemeinden des Evangelischen Dekanats Darmstadt. Im Rahmen des Prozesses „ekhn2030“ arbeiten die Kirchengemeinden enger zusammen, wählen dazu selbst aus, in welcher Rechtsform das geschehen soll. Im Evangelischen Dekanat Darmstadt haben sich zum 1. Januar 2026 drei Nachbarschaftsräume für eine Fusion entschieden, dabei wird jeweils eine neue Kirchengemeinde Rechtsnachfolgerin der bisherigen einzelnen Gemeinden:

Die Evangelische Kirchengemeinde in Darmstadt-Eberstadt ist aus der Christuskirchengemeinde, der Dreifaltigkeitsgemeinde und der Kirchengemeinde Darmstadt-Eberstadt-Süd entstanden. Zur Evangelischen Segensgemeinde Darmstadt sind Christophorusgemeinde, Martin-Luther-Gemeinde, Michaelsgemeinde, Philippuskirchengemeinde und Thomasgemeinde fusioniert. Die beiden Kirchengemeinden Roßdorf und Gundernhausen im Landkreis, die bereits auch kommunal eine Einheit bilden, haben sich zur Evangelischen Kirchengemeinde Roßdorf und Gundernhausen zusammengeschlossen. Festgottesdienste zum Beginn der fusionierten Gemeinden werden gefeiert: am Sonntag, 25. Januar, um 10.30 Uhr in der Philippuskirche, Bartningstraße 42, am Sonntag, 1. Februar, in der Evangelischen Kirche in Roßdorf, Erbacher Straße 9, und am Sonntag, 8. Februar, 10 Uhr, in der Christuskirche Eberstadt, Heidelberger Landstraße 155.

Neben den drei Fusionen gibt es auch einen Zusammenschluss zu einer Gesamtkirchengemeinde, bei der die Ortskirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehen bleiben, aber eine gemeinsame Leitung bilden: Seit dem 1. Januar 2026 arbeiten die vier Mühltaler Kirchengemeinden Frankenhausen, Nieder-Beerbach, Nieder-Ramstadt und Traisa als Evangelische Gesamtkirchengemeinde Mühltal zusammen. 

Bis 2027 müssen sich alle zehn Nachbarschaftsräume im Dekanat Darmstadt zu neuen Rechtsformen zusammengefunden haben. Eng zusammen arbeiten bereits die Kirchengemeinden Ober-Ramstadt, Modau, Ernsthofen und die Waldensergemeinde Rohrbach-Wembach-Hahn, die ein gemeinsames Gemeindebüro in Ober-Ramstadt betreiben. Auch die Kirchengemeinden Pfungstadt, Eschollbrücken und Hahn arbeiten zusammen, genauso wie die Darmstädter Johannesgemeinde, Paul-Gerhardt-Gemeinde und Friedensgemeinde mit den Griesheimer Gemeinden Luther und Melanchthon. Im Norden des Dekanats bilden die Kirchengemeinden Weiterstadt, Gräfenhausen-Schneppenhausen und Erzhausen eine Einheit, genauso wie die Kreuzkirchengemeinde, Auferstehungsgemeinde und Kirchengemeinde Wixhausen. Ihre Zusammenarbeit haben bereits vor zwei Jahren die Paulus-, Petrus-, Andreas-, Matthäus- und Stadtkirchengemeinde besiegelt, die seitdem ein gemeinsames Gemeindebüro im Gemeindehaus der Stadtkirche haben.

Mit der engeren Zusammenarbeit in Nachbarschaftsräumen reagiert die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau auf notwendig gewordene Einsparungen. „Durch die engere Zusammenarbeit und die Bildung von Hauptamtlichen-Teams können wir nicht nur Synergieeffekte heben, sondern der engere Austausch wird auch neue Kreativität freisetzen“, sagt Dekan Dr. Raimund Wirth. „Ich bin beeindruckt, mit wie viel Energie, aber auch Augenmaß die Ehren- und Hauptamtlichen in den Gemeinden diesen Prozess gestalten, und danke allen herzlich für ihr Engagement.“
 
Hintergrund:
„ekhn2030“ heißt der Reformprozess, mit dem die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau auf Mitgliederrückgang und geringere Einnahmen reagiert, um Ressourcen zu bündeln. Dekanate sind dabei angehalten, die aus Kirchensteuern finanzierte Baulast der Gebäude um 20 Prozent zu reduzieren. Die Kirchengemeinden sind intensiv in den Prozess eingebunden und bearbeiten die Themenbereiche gemeinsame Leitung und Verwaltung, zukünftige Nutzung der Gebäude sowie Festlegung der Rechtsformen ihrer Zusammenarbeit.

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